Dispensauflösungen

Ehedispense können aus verschiedenen Gründen erteilt werden. Der wohl häufigste Grund ist die Dispens vom Aufgebot. Diese gibt über familiäre Zusammenhänge gar keine Auskunft. Damit wird lediglich die vorgeschriebene Wartezeit wg. eventueller Einsprüche gegen die Eheschließung o.ä. umgangen.


Für die Familienrekonstruktrion von besonderem Interesse sind die Dispense wegen Verwandtschaft. Die Wichtigsten sind:

Bearbeitungen

(ältere Bearbeitungen)