Johann Sigismund
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Margaretha
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Eltern: Carl VON LAMBOY ZU CROENENDAEL |
Eltern: |
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geboren / getauft: * vor 1668; nach 1650 da seine Mutter 1650 noch ledig ist |
geboren / getauft: ~ 29.04.1653 in Henri Chapelle |
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Tod: | Tod:
+ vor 24.04.1709 sh. Notarakte |
Johann Sigismund VON LAMBOY war ein weiteres Mal verheiratet und zwar mit Maria Magdalena BERTOLF DE BELVEN.
siehe Familienblatt (noch in Vorbereitung):
"LAMBOY oo BERTOLF VON BELVEN"
Ort: ?Eynatten? / Aachen
Datum: 17. Februar 1692
Anmerkung vom 25.07.2004:
Der Braut wird hier gem. Regest von Luise Freiin von Coels von der Brügghen als sogen. "Morgengabe" Schloß Raeve und Kalckoven überschrieben. Beides steht ihr nach Tod ihres Mannes zu, auch wenn keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind.
Sollte allerdings die Frau vor dem Mann sterben, so behält dieser nur ein Recht auf die Leibzucht. Das bedeutet, dass Schloß Raeve und Kalckoven eigentlich dann in den Besitz der Familie der Margaretha von Berghe gen Trips übergehen müsste.
Das wäre sehr ungewöhnlich und ist auch keineswegs der Fall. Beides befindet sich noch Ende des 18. Jh. im Besitz der Nachkommen 2. Ehe des Johann Sigismund von Lamboy.
Vermutlich handelt es sich hier um einen Fehler im Regest.
Wesentlich wahrscheinlicher ist es, dass Margaretha nach Tod ihres Mannes Anspruch auf die Leibzucht - also einen Rentenanspruch - auf die genannten Güter ihres Mannes versichert wird, selbst wenn die Ehe kinderlos bleibt; nach vorzeitigem Tod der Ehefrau aber bleiben Schloß Raeve und Kalckoven im Besitz des verwitweten Ehemannes.
Der Eintrag muss also im Original überprüft werden.
Anmerkung vom 12.08.2004:
Inzwischen habe ich den Originaleintrag eingesehen und transkribiert. Es ergibt sich daraus ein deutlich anderes Bild. Völlig unerwähnt bleiben im Regest die Güter, die Margarethe VON BERGHE GEN. TRIPS mit in die Ehe brachte: "in den hoff van de Broeck gelegen in t’ landen van Daelen". An DIESEN behielt Johann Sigismund VON LAMBOY gemäß Ehevertrag nach dem Tode seiner Frau die Leibzucht, auch wenn keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Das heißt, dass DIESE Güter im Prinzip an die Familie VON BERGHE GEN. TRIPS zurückfielen, außer eben, dass Sigismund zeit seines Lebens eine Rente daraus bezog. Dieser Rentenanspruch "die Leibzucht" ist übrigens NICHT vererbbar sondern erlischt mit dem Tode des Berechtigten.
Amt : Eynatten u. Hauset, rk, T / H / S /1676/1831 [WGfF-CD2] Urk. : 1694/04/29 ~Datum: 29.04.1694 Kd : Lamboy de, Maria Agnes, f, , ~29.04.1694 V d Kd: Lamboy de, Sigismundis, m, . pronob.dns. M d Kd: Trips de, Margaretha, f, . della Paten : Trips de, Joannes, m, . pronob.dns.in Craepoel Trips de, Albertina, f, . dna in Abbatia Porcetana
Es existiert ein Notarinstrument vom 24.04.1709 in dem Johann Sigismund VON LAMBOY ZU RAAFF festhalten lässt, welche Güter seine verstorbene Frau mit in die Ehe brachte. Bei der Bearbeitung der darin enthaltenen genealogischen Hinweise stieß ich auf Widersprüche zu Angaben bei Oidtman, Mappe 80, die ich in einer speziellen Ausarbeitung erläutere.
Der Anlass dieses Notarinstruments ist vermutlich in der bevorstehenden Ehe des Johann Sigismund VON LAMBOY ZU RAAFF mit Maria Magdalena BERTOLF DE BELVEN zu sehen. Deren Familie sollte wohl später nicht Ansprüche auf diese Güter erheben können.
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